Deine Rechte

Law & Order

Es gibt viele Mythen und Gerüchte über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. In diesem Themenblock geht es darum, diese aufzudecken. Was ist eigentlich strafbar? Was kannst du nach einer Vergewaltigung tun?

Mythos und Realität

VerGEWALTi­gung

Info

Eine Vergewaltigung ist jegliches Eindringen in den Körper einer Person gegen ihren Willen, unabhängig davon, ob das Eindringen vaginal, anal oder oral, mit dem Penis, dem Finger oder mit einem Gegenstand erfolgt. Vergewaltigung ist strafbar (§ 177 StGB).

Was ist Mythos, was Realität?

Welche Vorstellungen kursieren über Vergewaltigung? Wie kommt es dazu? Was ist Mythos, was Realität? Viele denken, sie wissen Bescheid. Aber was sind die Fakten?

Mädchen provozieren Vergewaltigungen durch Kleidung und Verhalten.

Quatsch!

Viele Mädchen wollen attraktiv sein – aber egal, wie sexy sie aussehen, das ist keine Einladung für sexuelle Übergriffe! Vergewaltigt wird unabhängig von Aussehen und Verhalten.

Bei einer Vergewaltigung geht es nur um Sex.

Falsch!

Bei einer Vergewaltigung ist Sex nur Mittel zum Zweck. Es geht um Macht, Demütigung oder Frustabbau.

Schuld war nur der Alkohol.

Das ist falsch!

Alkohol und Drogen senken zwar Hemmschwellen, sind aber keine Entschuldigung für die Tat. Sexuelle Gewalt ist immer ein Verbrechen.

Jungen und Männer können nicht vergewaltigt werden.

Leider doch!

Nur Fremde vergewaltigen, z. B. in dunklen Parks oder an einsamen Orten.

Fehlinformation!

80 bis 90% der Vergewaltigungen finden im Freundes- und Bekanntenkreis in Wohnungen statt.

Es ist nur dann eine Vergewaltigung, wenn das Opfer schreit oder sich wehrt.

Stimmt nicht!

Viele Opfer sind gelähmt vor Angst. Dieses Stillhalten ist keine Einwilligung.

TikTok

Vergewalti­gungs­mythen

Was tun nach einer Ver­gewaltigung?

Info

Eine Vergewaltigung ist ein besonders schwerer sexueller Übergriff. Als Vergewaltigung wird das vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person ohne deren Einwilligung bezeichnet, dies ist strafbar nach §177 StGB. Du musst dich nicht wehren, laut werden oder nein sagen, trotzdem handelt es sich um eine Vergewaltigung, an der du keine Schuld – nicht einmal eine Mitschuld – trägst. Alle Menschen können Opfer einer Vergewaltigung werden.

Direkt nach der Tat wissen Betroffene oft nicht, was sie tun sollen. Und auch Freund*innen und Angehörige können sich hilflos fühlen, wenn ihnen eine solche Erfahrung anvertraut wird. Im Folgenden erfährst du, was du in einem solchen Fall tun kannst und mit welchen Gefühlen und anstehenden Entscheidungen eine betroffene Person nach einer Vergewaltigung konfrontiert sein kann.

Wichtig! Glaub der Person, die sich dir anzuvertraut und frag am Besten nach: Wie kann ich dich jetzt unterstützen?

Jetzt in Gefahr?

Bist du akut in Gefahr? Dann rufe die Polizei, die Nummer ist 110. Dazu brauchst du kein Guthaben auf deinem Handy.

Dein Körper gehört dir!

Du hast keine Schuld an einer Vergewaltigung. Schuld ist immer der*die Täter*in. Du bist nicht allein, das passiert vielen Jugendlichen. Du darfst dir Hilfe holen! Verschiedene Hilfestellen findest du unter „Help!“.

Be there!

Eine Person die du kennst hat sexualisierte Gewalt erlebt? Es ist wichtig, Betroffene zu ermutigen, sich Hilfe zu holen, z. B. bei Verwandten, anderen Vertrauenspersonen oder professionellen Berater*innen. Kein Mensch sollte damit allein bleiben müssen. Auch du kannst dich unterstützen lassen: „Help!“ 

Help!

Beratung durch eine Fachkraft in einer Fachberatungsstelle zu erhalten, ist für viele Betroffene eine große Hilfe. „Help!“ Hier können Betroffene über ihre Erfahrungen sprechen und bekommen Unterstützung für anstehende Entscheidungen. Die Berater*innen kennen sich aus und können dich ggf. zur medizinischen Untersuchung und zur Polizei begleiten. Sie haben Tipps, wie du mit deinen Eltern reden kannst. Die Beratung kann auf Wunsch anonym erfolgen und ist kostenfrei.

Wenn du in Schleswig-Holstein bist, findest du hier Hilfe in deiner Nähe: https://www.lfsh.de/beratungsstellen. Es gibt auch eine Beratung via „text us“

Im Rest von Deutschland unterwegs? Hier findest du Hilfe: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-vor-ort.html. Oder du rufst einfach beim Hilfetelefon an: 08000116016.

Medizinische Untersuchung

,Betroffenen von Vergewaltigungen – meistens Mädchen oder Frauen – fällt eine Untersuchung bei einem Arzt oder Ärztin häufig sehr schwer. Dennoch ist der Besuch sehr ratsam und zwar möglichst in den ersten 24 Stunden. So können Verletzungen, sexuell übertragbare Krankheiten und bei Frauen Schwangerschaften ausgeschlossen bzw. behandelt werden. Für eine mögliche Strafanzeige können Beweismittel gesichert werden (z. B. Spuren von Sperma, Blut, Haaren und Hautteilchen des*der Täter*in). Falls möglich, sollten sich Betroffene vor der Untersuchung nicht waschen. Kleidungsstücke sollten nicht gereinigt werden. 

Es gibt die Möglichkeit der sogenannten vertraulichen Spurensicherung. Falls du aus Schleswig-Holstein kommst,  findest du hier mehr Informationen: https://www.vertrauliche-spurensicherung-sh.de/.

Bist du einem anderen Bundesland? Hier findest du eine Möglichkeit, die Spuren sichern zu lassen, ohne dass du eine Anzeige erstatten musst: https://www.frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/haeusliche-und-sexualisierte-gewalt/unterstuetzung-fuer-betroffene/anonyme-spurensicherung

Strafanzeige

Ob du eine Vergewaltigung anzeigen möchtest, entscheidest du ganz allein – aber für diese Entscheidung darfst du dir Hilfe holen. Kannst du dich vielleicht einer Freundin, einer Tante oder einem Lehrer anvertrauen? Vernehmungen, Ermittlungs- und Strafverfahren können sehr belastend sein. Oder sie können dabei helfen, die Gewalterfahrung zu verarbeiten. Wenn du dir unsicher bist, was für dich besser ist, du Hilfe, Rat und Unterstützung suchst, kannst du dich mit deinen Fragen beispielsweise an ein Kinderschutz-Zentrum oder eine Fachberatungsstelle in deiner Nähe wenden – auch dorthin musst du nicht allein gehen. „Help!“

Wenn du eine Anzeige bei der Polizei erstattet hast, kannst du diese nicht mehr zurückziehen. Die Polizei muss dich anhören und eine Ermittlung einleiten. Du kannst darauf bestehen, deine Aussage bei einem Mann oder einer Frau zu machen, womitdu dich wohler fühlst und du kannst auch eine*n Übersetzer*in bekommen.

Um besser auf den möglicherweise anstehenden Strafprozess vorbereitet und währenddessen begleitet zu werden, kannst du das Angebot einer psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch nehmen – diese würde dich sogar schon bei der Erstattung einer Strafanzeige zur Polizei begleiten. Sie erklärt dir z.B., wer welche Rolle im Strafprozess hat. Hier findest du z.B. die Webseite für Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/O/opferschutz/finanzielleHilfen.html

Weitere Infos

Weitere Infos finden sich unter: www.frauen-gegen-gewalt.de

Erlaubt? Verboten?

Wer darf mit wem?

Sexuelle Rechte von Jugendlichen

Jugendliche haben das Recht, ihre Sexualität auszuüben – jedoch mit bestimmten Einschränkungen. Zum Beispiel ist Sex mit Jugendlichen verboten, wenn sie dafür bezahlt werden oder wenn Gewalt ausgeübt wird. Sex mit unter 14-jährigen ist ebenfalls verboten.

Auch gibt es bestimmte Beschränkungen für verschiedene Altersstufen. Die folgende Tabelle zeigt, wann sexuelle Handlungen zwischen zwei Jugendlichen erlaubt und wann sie verboten sind:

Wer darf mit wem?
Neben der Kenntnis deiner Rechte und Pflichten solltest du dich auch stets fragen:   
  • Was möchte ich?
  • Wie fühle ich mich?
  • Egal, ob ich dürfte, will ich das machen?

Erlaubt? Verboten?

Info

Die folgenden Fragen sensibilisieren für die sexuellen Rechte Jugendlicher sowie für mögliche Probleme und Grenzverletzungen.

Sexuelle Selbstbestimmung

TATsächlich strafbar?!

Info

Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Wer dieses Recht verletzt, begeht eine Straftat. Nach welchem Paragrafen des Strafgesetzbuches sind diese Beispiele jeweils strafbar? Verbinde die zusammengehörigen Paare per Drag & Drop!

Wenn du Hilfe bei einer Antwort brauchst, klicke auf die blaue „i“-Sprechblase.

Info

All diese Dinge sind TATsächlich strafbar! Wenn dir etwas Ähnliches schon mal passiert ist, darfst du dir Hilfe holen und darüber reden. Du musst nicht allein bleiben. Einige Taten sind strafbar, weil das Strafgesetzbuch Altersgrenzen festgelegt hat. Sexuelle Gewalt durch andere Jugendliche ist kein harmloser Spaß oder eine Gedankenlosigkeit. 

Was meint ihr, ist das Weiterversenden von intimen Bildern ohne Consent strafbar oder nicht?

Hört euch das Urteil des Richters an.

Du hast Rechte!
Respektiere auch die Rechte von anderen. Wenn dir das einmal nicht gelingt, ist es wichtig, dass du um Entschuldigung bittest.

Wie gefährlich sind sie wirklich?

Quiz & Video: K.O.-Tropfen

Unter dem Begriff „K.O.-Tropfen“ sind Substanzen zusammengefasst, die anderen Personen unbemerkt verabreicht werden, um sie in einen willen- und hilflosen Zustand zu versetzen und sie dann zum Beispiel zu berauben oder sexuell zu missbrauchen. K.O.-Tropfen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz: Besitz, Weitergabe und Einsatz sind verboten.

Kreuze Zutreffendes an:

Video: K.O.-Tropfen – So schnell wird die Party zum Horror

K.O.-Tropfen! Immer wieder hört man von Fällen, bei denen Leuten Drogen untergejubelt wurden, um sie auszunutzen. Die Dunkelziffer ist wahrscheinlich sogar viel größer, denn oft werden die Symptome mit einem normalen Alkoholkater verwechselt. DR. FLOJO erklärt euch, woran ihr die Wirkungen von K.O.-Tropfen erkennt und was ihr dann tun solltet: